Sehr geehrte Angehörige und Besucher*innen der Bewohner*innen und Kurzzeitpflegegäste des Matthias Claudius Heims
In der Zeit vom 01.03.2023 bis zum 07.04.2023 sind Sie weiterhin verpflichtet, in unserer Einrichtung eine FFP- 2- Maske zu tragen.
Die Testpflicht vor Besuchen ist entfallen.