Kurzzeitpflege

Wann kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden?

♦ Verhinderung der Betreuungsperson durch Urlaub, Kur, usw.

♦ Zur Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt, Nachsorge bzw. Mobilisierung
nach einem Krankenhausaufenthalt.

♦ Zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthalts, wegen vorübergehend erhöhten     Pflegebedarfs

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