Wann kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden?
♦ Verhinderung der Betreuungsperson durch Urlaub, Kur, usw.
♦ Zur Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt, Nachsorge bzw. Mobilisierung
nach einem Krankenhausaufenthalt.
♦ Zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthalts, wegen vorübergehend erhöhten Pflegebedarfs