Pflegesätze – Kurzzeitpflege

Gültigkeiten ab bis
Pflegekosten 01.01.2024 31.12.2024
Ausbildungsumlage 01.01.2024 31.12.2024
Unterkunft & Verpflegung 01.01.2024 31.12.2024
Investitionskosten 01.01.2024 31.12.2025
Pflegegrad 1 Tagessatz
Pflegekosten 97,69 €
Ausbildungsumlage 6,27 €
Unterkunft 34,36€
Verpflegung 26,46 €
Investitionskosten 15,99 €
Gesamtsumme 180,77 €
Pflegegrad 2 Tagessatz
Pflegekosten 97,69 €
Ausbildungsumlage 6,27 €
Unterkunft 34,36 €
Verpflegung 26,46 €
Investitionskosten 15,99 €
Gesamtsumme 180,77 €
Pflegegrad 3 Tagessatz
Pflegekosten 97,69 €
Ausbildungsumlage 6,27 €
Unterkunft 34,36 €
Verpflegung 26,46 €
Investitionskosten 15,99 €
Gesamtsumme 180,77 €
Pflegegrad 4 Tagessatz
Pflegekosten 97,69 €
Ausbildungsumlage 6,27 €
Unterkunft 34,36 €
Verpflegung 26,46 €
Investitionskosten 15,99 €
Gesamtsumme 180,77 €
Pflegegrad 5 Tagessatz
Pflegekosten 97,69 €
Ausbildungsumlage 6,27 €
Unterkunft 34,36 €
Verpflegung 26,46 €
Investitionskosten 15,99 €
Gesamtsumme 180,77 €
Die Pflegekasse übernimmt in den Graden 1 – 5 auf Antrag die pflegebedingten Kosten und Ausbildungsumlagen bis zu 56 Tagen im Kalenderjahr, bis zu einer Höhe von kalenderjährlich 1.774.- €. Die Investitionskosten werden für Gäste aus NRW mit den Pflegegraden 1-5 vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen, solange ein Anspruch auf Leistungen nach § 42 SGB XI besteht.
Je nach Verfügbarkeit bieten wir auch zusätzlich sogenannte eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an.

Die Preisübersicht können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.

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