Pflegesätze – Kurzzeitpflege

Gültigkeiten ab bis
Pflegekosten 01.01.2023 31.12.2023
Ausbildungsumlage 01.01.2023 31.12.2023
Unterkunft & Verpflegung 01.01.2023 31.12.2023
Investitionskosten 01.01.2022 31.12.2023
Pflegegrad 1 Tagessatz
Pflegekosten 87,71 €
Ausbildungsumlage 5,17 €
Unterkunft 30,84 €
Verpflegung 23,75 €
Investitionskosten 11,46 €
Gesamtsumme 158,93 €
Pflegegrad 2 Tagessatz
Pflegekosten 87,71 €
Ausbildungsumlage 5,17 €
Unterkunft 30,84 €
Verpflegung 23,75 €
Investitionskosten 11,46 €
Gesamtsumme 158,93 €
Pflegegrad 3 Tagessatz
Pflegekosten 87,71 €
Ausbildungsumlage 5,17 €
Unterkunft 30,84 €
Verpflegung 23,75 €
Investitionskosten 11,46 €
Gesamtsumme 158,93 €
Pflegegrad 4 Tagessatz
Pflegekosten 87,71 €
Ausbildungsumlage 5,17 €
Unterkunft 30,84 €
Verpflegung 23,75 €
Investitionskosten 11,46 €
Gesamtsumme 158,93 €
Pflegegrad 5 Tagessatz
Pflegekosten 87,71 €
Ausbildungsumlage 5,17 €
Unterkunft 30,84 €
Verpflegung 23,75 €
Investitionskosten 11,46 €
Gesamtsumme 158,93 €
Die Pflegekasse übernimmt in den Graden 1 – 5 auf Antrag die pflegebedingten Kosten und Ausbildungsumlagen bis zu 56 Tagen im Kalenderjahr, bis zu einer Höhe von kalenderjährlich 1.774.- €. Die Investitionskosten werden für Gäste aus NRW mit den Pflegegraden 1-5 vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen, solange ein Anspruch auf Leistungen nach § 42 SGB XI besteht.
Je nach Verfügbarkeit bieten wir auch eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an.

Die Preisübersicht können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.

Durch die Nutzung dieser Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden. Mehr Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung

Schließen